Schutzgerüste

Ein Schutzgerüst ist definiert als temporäre Baukonstruktion veränderlicher Länge und Breite, die an der Verwendungsstelle aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder auseinandergenommen werden kann. Die Aufgabe eines Schutzgerüstes ist es, als Fang- oder Dachfanggerüst Personen gegen den tieferen Absturz zu sichern und als Schutzdach Personen, Maschinen, Geräte und anderes gegen herabfallende Gegenstände zu schützen. Arbeitsgerüste mit Bekleidung verhindern auch das Herabfallen von Gegenständen auf Personen, Maschinen, Geräte und anderes.

In Deutschland werden Schutzgerüste nach DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung beurteilt. Für Gerüste nach dieser Norm gilt der Nachweis der Brauchbarkeit als erbracht. Die Norm gilt für eigenständige Schutzgerüste und für Schutzgerüste in Verbindung mit anderen Gerüstbauarten. Sie enthält allgemeine Regelungen und Leistungsanforderungen.

Schutzgerüste werden nach Bauarten, entsprechend ihrem Verwendungszweck, wie folgt eingeteilt:

  • Fanggerüst (FG)
    Gerüst bestehend aus Bauteilgruppen entsprechend einer genormten Konfiguration und unterstützenden Bauteilen, die Personen gegen tieferen Absturz von bis zu 20° geneigten Flächen sichern

  • Dachfanggerüst (DG)
    Gerüst bestehend aus Bauteilgruppen entsprechend einer genormten Konfiguration und unterstützenden Bauteilen, die Personen gegen tieferen Absturz von über 20° geneigten Flächen sichern.

  • Schutzdach (SD)
    Gerüst bestehend aus Bauteilgruppen entsprechend einer genormten Konfiguration und unterstützenden Bauteilen, die Personen, Maschinen, Geräte und anderes vor herabfallenden Gegenständen sichern und die nicht planmäßig begangen oder belastet werden.

Quelle: https://www.baunetzwissen.de/gerueste-und-schalungen/fachwissen/geruestarten/schutzgerueste-4789900